Eines vorweg:
Wir springen in ein Minenfeld!
Die Erwartung, hier eindeutige Aussagen zu finden, was rechtens ist und was nicht, müssen wir enttäuschen.
Das hat vielerlei Ursachen. Deren erste ist die Vielgestaltigkeit der berührten Rechtsgebiete. Es vermengen sich Verwaltungsrecht, Baurecht, Umweltrecht, Kommunalrecht und Privatrecht. Ein zweiter Aspekt ist die föderale Struktur der Bundesrepublik. Die sogenannte Subsidiarität, also das hierarchische Zusammenspiel von Unter- und Überordnung der Rechtskreise, birgt viel Konfliktstoff. EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht (mal 16!) überschneiden sich. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Grund ist das rasende Tempo, mit dem gesetzliche und verwaltungsrechtliche Vorgaben erlassen und wieder geändert werden. Ein Schelm, wer Böses im Rennen zwischen Bürgerhase und Staatsigeln wittert… .Wir vertreten die Auffassung, dass eindeutig die Tendenz zu erkennen ist, den Bürgern die Entscheidungsgewalt aus der Hand zu schlagen und in immer abstraktere Entscheidungseben zu verlagern. Das inzwischen kastrierte Instrument des Bürgerbegehrens ist dafür Ausweis genug. Wir versuchen gleichwohl, einen ersten Pfad durch den Dschungel zu bahnen.
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